Willkommen auf dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder
    Hier finden Sie zu den Internetauftritten der Petitionsausschüsse der
      Parlamente in Bund und Ländern. Dort können Sie einfach eine Petition
      einreichen.
    Indem Sie sich an einen der Ausschüsse wenden, machen Sie vom Ihrem
      Grundrecht aus Artikel 17 Grundgesetz Gebrauch.
    Damit ist Ihnen verfassungsrechtlich garantiert, dass Ihre Petition
      geprüft wird und Sie über das Ergebnis informiert werden.